Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht 
auf einen Gutachter Ihres Vertrauens. 


Trotz der vielen Unfälle, die sich täglich auf unseren
Straßen ereignen, ist ein Unfall kein "Alltagsgeschehen". 

Im Fall des Falles stellen sich zahlreiche Fragen !

• Wie hoch sind die Reparaturkosten ?
• Handelt es sich um einen Totalschaden ?
• Ist eine Reparatur des Fahrzeugs sinnvoll ?
• Wie hoch ist der Restwert ?
• Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert ?
• Bekomme ich eine Wertminderung ?
• Welchen Gutachter beauftrage ich ?

Wir erstellen jederzeit Schadens-Gutachten für unfall-
beschädigte Kraftfahrzeuge aller Art zur Durchsetzung
Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.

Die Gutachterkosten trägt bei einem 
unverschuldeten Unfall grundsätzlich der Schädiger
bzw. die gegnerische Versicherung.

Bei vermeintlichen Bagatell-Schäden, bei denen auf die
Schnelle nichts zu erkennen ist, stellen sich oft
größere Schäden heraus, die nicht selten
2000.- € übersteigen.
Bilder: kalkulierte Schadenshöhe 2900.- €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug selbstverständlich vor Ort,
bzw. bei der Reparaturfirma. Rufen Sie uns einfach an, 
wenn Sie nach einem Unfall ein neutrales, unabhängiges 
Schadensgutachten brauchen.